Finanzielle Förderung für Ihr Kind vom Staat – Bildungspaket – Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket unterstützt seit 2011 finanziell Kinder und Jugendliche mit Lernproblemen durch qualifizierten Nachhilfeunterricht.
Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien. Um eine Lernförderung beantragen zu können, müssen Sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch/SGB II)
Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder andere Sozialhilfeleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch/SGB XII)
Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Wohngeld in Kombination mit Kindergeld
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Um die Finanzierung von Nachhilfe zu beantragen, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung und der individuellen Zusammenstellung eines passenden Nachhilfekonzepts. Die wichtigsten Schritte sind:
- Antragsformular ausfüllen: Das Antragsformular erhalten Sie entweder bei uns oder bei den entsprechenden Leistungsstellen, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurden.
- Bestätigung des Fachlehrers einholen: Der Fachlehrer Ihres Kindes ist der erste Ansprechpartner. Wenn die Versetzung gefährdet ist, kann Ihr Kind außerschulische Lernförderung erhalten. Lassen Sie sich von ihm bestätigen, dass Förderbedarf besteht.
- Antrag auf Lernförderung stellen: Sobald Sie die Bescheinigung der Schule haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Amt einen Antrag auf Finanzierung von Nachhilfe stellen. Wir übernehmen gerne die Beantragung für Sie. Kontaktieren Sie einfach back2school in Ihrer Nähe.
Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, damit wir Ihnen bei der Antragstellung helfen können.